- Rechtliches
AGB
Wichtiger Hinweis: Die Gesellschaft handelt ausschließlich als Vermittler und ist kein Veranstalter. Tickets werden ausschließlich nach vollständiger Zahlung zur Verfügung gestellt.
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der VTO Elite Hospitality UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend „Gesellschaft“ – und ihren Kunden über die Vermittlung von VIP-Tickets, Hospitality-Leistungen, Business Seats und sonstigen Eventzugängen.
(2) Diese AGB gelten gegenüber:
Verbrauchern (§ 13 BGB)
Unternehmern (§ 14 BGB)
internationalen Privat- und Geschäftskunden
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Gesellschaft stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsgegenstand und Vermittlungsrolle
(1) Die Gesellschaft erbringt ausschließlich Vermittlungs-, Planungs- und Organisationsleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen im In- und Ausland. Hierbei handelt es sich um die Erbringung von Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein werkvertraglicher Erfolg wird nicht geschuldet.
(2) Die Gesellschaft ist weder Veranstalter noch Rechteinhaber, Lizenznehmer oder Betreiber der jeweiligen Veranstaltung.
(3) Vertragliche Leistungspflicht der Gesellschaft ist die Vermittlung sowie Organisation der Beschaffung entsprechender Ticket- oder Hospitality-Zugänge über externe Anbieter und Partner.
(4) Die Durchführung der Veranstaltung selbst (Organisation, Ablauf, Catering, Einlass, Sicherheit, Spielbetrieb etc.) ist nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungspflicht der Gesellschaft, sondern obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstalter bzw. Rechteinhaber.
(5) Tickets können – sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – aus Beständen externer Partner, Hospitality-Anbieter oder dokumentierter Sekundärquellen stammen.
§3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Veranstaltungen, Ticketkategorien, Hospitality-Leistungen, Business Seats sowie sonstigen Zugangsberechtigungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer unverbindlichen Anfrage.
(2) Die Anfrage erfolgt ausschließlich über die auf der Website bereitgestellten Anfrageformulare. Die Absendung des Anfrageformulars stellt noch kein Vertragsangebot dar, sondern dient lediglich der unverbindlichen Verfügbarkeitsanfrage.
(3) Nach Eingang der Anfrage prüft die Gesellschaft die Verfügbarkeit und unterbreitet dem Kunden ein individuelles, befristetes und verbindliches Angebot per E-Mail.
(4) Das Angebot enthält einen elektronischen Link zu einem Buchungsformular, in dem die wesentlichen Angebotsdaten (insbesondere Veranstaltung, Kategorie, Anzahl, Gesamtpreis) hinterlegt sind.
(5) Mit vollständigem Ausfüllen des Buchungsformulars, Bestätigung der Geltung dieser AGB sowie Betätigung des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ nimmt der Kunde das Angebot verbindlich an.
(6) Mit Betätigung dieses Buttons kommt der Vertrag rechtsverbindlich zustande.
(7) Mit Vertragsschluss entsteht die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des im Angebot ausgewiesenen Gesamtbetrages. Die Zahlung erfolgt gemäß §5 dieser AGB.
§4 Preise
(1) Maßgeblich sind ausschließlich die im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Die dort ausgewiesene „Gesamtsumme“ stellt den vom Kunden zu zahlenden Endbetrag dar.
(2) Ticketpreise können – insbesondere bei Hospitality-Leistungen oder im Sekundärmarkt – erheblich über dem vom jeweiligen Veranstalter im Primärverkauf festgesetzten offiziellen Ticketpreis („Nennwert“) liegen.
(3) Ein Anspruch auf Offenlegung von Einkaufs- oder Bezugspreisen besteht nicht.
§5 Zahlungsbedingungen
(1) Der Gesamtbetrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.
(2) Zahlungen erfolgen per:
Kreditkarte (über Stripe oder vergleichbare Zahlungsdienstleister), oder
Banküberweisung gemäß Rechnung
(3) Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung im Zahlungsverzug.
(4) Die Gesellschaft ist berechtigt:
Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen
Mahnkosten geltend zu machen
Forderungen an Inkassodienstleister oder Rechtsanwälte zu übergeben
gerichtliche Schritte einzuleiten
§6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben im Buchungsformular vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Personalisierungsanforderungen oder Veranstaltervorgaben einzuhalten.
(3) Vorsätzliche oder fahrlässige Falschangaben hinsichtlich wesentlicher Vertragsdaten (insbesondere Identität, Rechnungsdaten oder Personalisierungsangaben) berechtigen die Gesellschaft nach vorheriger angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz, sofern der Gesellschaft hierdurch ein Schaden entsteht.
§7 Bereitstellung von Veranstaltungsunterlagen
(1) Die Übermittlung von Tickets, QR-Codes, Hospitality-Unterlagen oder sonstigen Zugangsdaten erfolgt je nach Veranstaltung in elektronischer oder physischer Form.
(2) Elektronische Tickets oder Zugangsdaten werden in der Regel per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
(3) Sofern physische Tickets, VIP-Karten, Einlassbänder, Reservierungsunterlagen oder sonstige Dokumente vorgesehen sind, erfolgt die Übergabe entweder durch postalischen Versand an die vom Kunden angegebene Anschrift oder – sofern vorgesehen – durch Hinterlegung am Veranstaltungsort (z. B. am Veranstaltungstag).
(4) Etwaige Versandkosten werden im individuellen Angebot gesondert ausgewiesen.
(5) Ein Anspruch auf Übermittlung der Veranstaltungsunterlagen besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(6) Bis zur vollständigen Zahlung ist die Gesellschaft berechtigt, die Übermittlung der Veranstaltungsunterlagen zurückzuhalten.
(7) Bei Zahlungsrückständen oder unberechtigten Zahlungsrückbelastungen (Chargebacks) ist die Gesellschaft berechtigt, digitale Tickets oder Zugangsdaten – soweit technisch möglich – sperren zu lassen.
(8) Die Bereitstellung der Veranstaltungsunterlagen erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang und vorbehaltlich der rechtzeitigen Zurverfügungstellung durch den jeweiligen Veranstalter, Rechteinhaber oder Leistungspartner.
(9) Sofern im individuellen Angebot keine abweichende Lieferfrist angegeben ist, erfolgt die Übermittlung der Veranstaltungsunterlagen in der Veranstaltungswoche, spätestens jedoch rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn. Ein Anspruch auf eine frühere Übermittlung besteht nicht.
§8 Chargeback- und Zahlungsrückbelastung
(1) Im Falle einer unberechtigten Kreditkartenrückbelastung (Chargeback) bleibt der Zahlungsanspruch der Gesellschaft bestehen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, an der Aufklärung mitzuwirken.
(3) Sämtliche durch eine vom Kunden zu vertretende unberechtigte Zahlungsrückbelastung entstehenden Gebühren, Bearbeitungs- und Rechtsverfolgungskosten sind vom Kunden zu tragen. Dies gilt nicht, soweit die Rückbelastung auf Umständen beruht, die von der Gesellschaft zu vertreten sind.
§9 Veranstaltungsabsage / Terminverlegung
(1) Bei Absage, Terminverlegung oder Leistungsänderung bestehen Ansprüche ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Veranstalter.
(2) Eine Rückerstattung durch die Gesellschaft erfolgt nur insoweit, als entsprechende Beträge tatsächlich vom Veranstalter erstattet wurden.
(3) Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, eigene Mittel zur Vorleistung einzusetzen.
(4) Die Vermittlungsvergütung bleibt geschuldet, sofern die Gesellschaft ihre Vermittlungsleistung ordnungsgemäß erbracht oder gegenüber dem Veranstalter, Rechteinhaber oder Leistungspartner eine verbindliche, kostenpflichtige Reservierung oder Buchung vorgenommen hat. Eine verbindliche Reservierung liegt insbesondere vor, wenn die Gesellschaft selbst eine rechtliche oder wirtschaftliche Verpflichtung zur Abnahme oder Bezahlung der entsprechenden Tickets oder Hospitality-Leistungen eingegangen ist. Dies gilt insbesondere im Rahmen der Vermittlung von Leistungen externer Anbieter.
§10 Weiterverkaufsbeschränkung
(1) Die vermittelten Tickets sind grundsätzlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Weiterverkaufsbeschränkungen des Veranstalters einzuhalten.
(3) Bei schuldhaftem gewerblichem Weiterverkauf können dem Kunden Sanktionen, Vertragsstrafen oder sonstige Maßnahmen des jeweiligen Veranstalters drohen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, den Kunden vor der Geltendmachung solcher Ansprüche durch den Veranstalter zu schützen.
§11 Aufrechnung und Abtretung
(1) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(2) Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen die Gesellschaft ist ausgeschlossen.
§12 Haftung
(1) Die Gesellschaft haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Gesellschaft ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft.
(2) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Sofern der Kunde Unternehmer ist, sind Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit sie nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen.
(4) Im Falle von Datenverlust haftet die Gesellschaft nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(5) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.
(6) Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für die Durchführung der vermittelten Veranstaltungen durch Veranstalter oder sonstige Dritte. Die Gesellschaft haftet insbesondere nicht für Ausfälle, Änderungen oder Terminverschiebungen von Veranstaltungen. Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich insoweit, als der Gesellschaft entsprechende Beträge vom jeweiligen Veranstalter tatsächlich erstattet wurden.
§13 Höhere Gewalt
Die Gesellschaft haftet nicht für Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Pandemien, behördliche Maßnahmen, politische Ereignisse oder sonstige unvorhersehbare Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs.
§14 Technische Fehler und Irrtümer
Offensichtliche Preisirrtümer, Eingabefehler oder technische Übermittlungsfehler berechtigen die Gesellschaft zur Anfechtung des Vertrags gemäß § 119 BGB.
§15 Widerrufsrecht
Für Verträge über die Vermittlung von Tickets, Hospitality-Leistungen oder sonstigen Zugangsberechtigungen zu Veranstaltungen mit festem Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
§16 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf www.vip-tickets-only.com/datenschutz
§17 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gegenüber Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Gesellschaft.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen zur Bestimmung des Gerichtsstandes. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Aufenthaltsstaates des Verbrauchers bleiben unberührt.
§18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.